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Urheberrecht und Verlagsrecht Die Kanzlei Karpus betreut Sie in allen Fragen des Urheberrechts, des Verlagsrechts und des Medienrechts. Die Betreuung reicht von der Schöpfung des Werkes über die vertragliche Verwertung, den Schutz des Künstlers oder Rechteinhabers gegen Eingriffe ins Werk bis zum Schutz postmortaler Rechte für die Erben des Künstlers. In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten wird zunächst dessen Anliegen ausführlich analysiert und bei Bedarf auch externer Rat z.B. bei Journalisten, PR-Beratern, künstlerischen Fachkollegen oder Steuerberatern eingeholt. Dabei steht der Mandant und sein Werk bzw. sein Unternehmen stets im Mittelpunkt der Überlegungen aber auch die Sicherung bestehender Vertragsbeziehungen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung, kann mitunter zeit- und Kosten sparender sein, als ein langwieriger Gerichtsprozeß mit ungewissem Ausgang. In anderen Fällen ist eine unverzügliche gerichtliche Klärung vorzuziehen. Schwerpunkt des Beratungsangebotes: SchöpfungsphaseBeratung über die Schutzfähigkeit von Werken VertragsphasePrüfung und Entwurf von Lizenz- und Verlags- und
Nutzungsverträgen RechtsschutzphaseDurchsetzung Ihres Urheberrechts sowohl
außergerichtlich als auch gerichtlich Postmortaler UrheberrechtsschutzBeratung von Erben oder Erbengemeinschaften in
Urheberrechtsfragen |