Urheberrecht und Verlagsrecht

Die Kanzlei Karpus betreut Sie in allen Fragen des Urheberrechts, des Verlagsrechts und des Medienrechts. Die Betreuung reicht von der Schöpfung des Werkes über die vertragliche Verwertung, den Schutz des Künstlers oder Rechteinhabers gegen Eingriffe ins Werk bis zum Schutz postmortaler Rechte für die Erben des Künstlers.

In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten wird zunächst dessen Anliegen ausführlich analysiert und bei Bedarf auch externer Rat z.B. bei Journalisten, PR-Beratern, künstlerischen Fachkollegen oder Steuerberatern eingeholt. Dabei steht der Mandant und sein Werk bzw. sein Unternehmen stets im Mittelpunkt der Überlegungen aber auch die Sicherung bestehender Vertragsbeziehungen. Eine gütliche außergerichtliche Einigung, kann mitunter zeit- und Kosten sparender sein, als ein langwieriger Gerichtsprozeß mit ungewissem Ausgang. In anderen Fällen ist eine unverzügliche gerichtliche Klärung vorzuziehen.

Schwerpunkt des Beratungsangebotes:

Schöpfungsphase

Beratung über die Schutzfähigkeit von Werken
Prioritätsnachweis durch Hinterlegung von Werken
Eintragung von Werken in die Urheberrolle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
Begleitender Schutz des Werkes z.B. durch Marken- oder Gebrauchsmusterschutz

Vertragsphase

Prüfung und Entwurf von Lizenz- und Verlags- und Nutzungsverträgen
Beratung bei der Ergänzung, Auflösung oder Kündigung von Verträgen

Vertragsbeziehungen zu Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.)

Rechtsschutzphase

Durchsetzung Ihres Urheberrechts sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
Plagiats-Verfahren

Produktpiraterie-Verfahren

Kündigungsstreit-Verfahren

Postmortaler Urheberrechtsschutz

Beratung von Erben oder Erbengemeinschaften in Urheberrechtsfragen
Schutz des postmortalen Urheberpersönlichkeitsrechts